Der Autoschutzbrief
Praktisch alle Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile zuätzlich zur KFZ-Versicherung einen sog. Autoschutzbrief bzw. Schutzbrief an. Dieser dient vereinfacht gesagt für die Hilfe bei Unfällen und Pannen und die Leistungen sind vergleichbar mit denen des ADAC.
Der Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer, aber auch für berechtigte Fahrer und Insassen.
Folgende Leistungen können u. a. im Vertrag eingeschlossen sein. Maßgebend ist natürlich Ihre eigene Versicherungspolice:
- Pannen- und Unfallhilfe
- Bergen des Fahrzeugs
- Abschleppen des Wagens
- Übernachtungskosten
- Mietwagen
- Krankenrücktransport
- Rückholung von Kindern
- Hilfe im Todesfall.
Einschränkungen des Schutzbriefs
- Wird der Unfall oder die Panne durch eine bekannte Erkrankung oder Schwangerschaft verursacht, so erlischt der Versicherungsschutz.
- Keine Leistungen werden erbracht, wenn der Schadensort weniger als 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers liegt.
