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Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung ist ergänzend zur Haftpflichtversicherung zu sehen. Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung werden Ihnen auch Unfallschäden erstattet, für die Sie als Fahrer nicht haftet (z.B. bei höherer Gewalt).

Versichert sind alle Insassen des versicherten Fahrzeugs mit Ausnahme von Berufsfahrern. Die Versicherungen zahlen im Todesfall oder bei Invalidität von Fahrzeuginsassen eine entsprechende Versicherungssumme.

Insgesamt ist der Sinn der Insassen-Unfallversicheurng oftmals zweifelhaft, da andere Versicherungen bereits die Schäden abdecken, wie z. B.:

  • KFZ-Haftpflicht: Sie entschädigt bei einem schuldhaft verursachten Unfall die Insassen
  • Krankenversicherung: Zahlt ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalt, etc.
  • Rentenversicherung: Rentenzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
  • etc.

Extraleistungen der Unfallversicherung:

  • Unfälle, verursacht durch ein unabwendbares Ereignis (z. B. Tier)
  • Zusatzleistungen bei Unfällen im Ausland und zu geringen Leistungen der ausländischen Haftpflichtversicherung
  • Unfallverursachung durch einen Fußgänger, Radfahrer, etc. ohne Privat-Haftpflichtversicherung und ohne eigenem Vermögen.
 
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