Kündigung: Stichtag 30. November
Die meisten KFZ-Versicherung sind auf ein Kalenderjahr abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum Vertragsende. Daher können Sie Ihre Versicherung am Einfachsten zum Jahreswechsel mit Stichtag: 30. November kündigen.
Die Kündigung muss schriftlich und rechtzeitig bei Ihrer KFZ-Versicherung eingehen. Trotzdem bleibt Ihr Versicherungsschutz bis Ende des Jahres bestehen. Zum 1. Januar des Folgejahres muss allerdings die neue KFZ Versicherung abgeschlossen und der Wechsel der Zulassungsstelle gemeldet sein.
Kündigung nach dem 30. November
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Kündigung unter dem Jahr möglich. Hier kann z. B. das sog. Sonderkündigungsrecht zum Tragen kommen:
Kündigungsmöglichkeiten sind:
- Die Vertragslaufzeit Ihres Vertrags ist nicht am Kalenderjahr orientiert
- Die Rechnung wurde erst im Dezember oder später zugestellt
- Sie erhalten eine nachträgliche Tarifänderung
Eine neue KFZ Versicherung lässt sich am besten über einen Online-Versicherungsvergleich abschließen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Versicherungs-Vergleich.
