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Zweitwagenregelungen und Rabattübertragung bei Kindern

Wenn Sie ein Zweitwagen neu anmelden fallen Sie unter die sog. Zweitwagenregelung. Diese erlaubt eine günstigere Einstufung bei der Neuanmeldung eines weiteren Wagens. Der Zweitwagen kann in die Schadenfreiheitsklasse SF ½, anstatt SF 0 eingestuft werden, wenn Ihr Erstfahrzeug auch mindestens SFK ½ hat. So kann Kindern ein günstigerer Einstieg in die Versicherung ermöglicht werden, wenn das Auto auf die Eltern gemeldet wird.

Besonderheit bei der Zweitwagenregelung

Zu Beachten ist jedoch bei dieser Regelung, dass die Haftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommt, die an den eigenen Fahrzeugen entstehen. Sollte es also zwischen den Fahrzeugen von Eltern und Kind zu einem Unfall kommen, wird der Schaden nicht von der Haftpflichtversicherung reguliert. Dabei ist weder der Unfallhergang noch der Unfallverschuldner relevant. Unerheblich ist auch, ob die Fahrzeuge bei zwei verschiedenen Gesellschaften versichert wurden.

Daher sollten Sie bei dieser Konstellation evtl. eine Vollkaskoversicherung abschliessen oder doch über eine Ersteinstufung des Wagens Ihres Kindes nachdenken.

Versicherungsvergleich für Zweitwagen


Zum Vergleich
mit speziellen
Zweitwagentarifen


Manche Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Sondertarife für den Zweitwagen an (z. B. Direct Line). Hier lohnt es sich, einen Versicherungsvergleich vorzunehmen.




 
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