Ersteinstufung: Fahranfänger und das erste eigene KFZ
Sind Sie Fahranfänger und besitzen Ihren Führerschein weniger als drei Jahre? Dann werden Sie bei der Ersteinstufung in eine Autoversicherung in die Schadenfreiheitsklasse 0 (meist 230%) kommen.
Wer bereits länger als drei Jahre im Besitz eines EU-Führerscheines ist, wird sofort mit SF 1/2 (meist 140%) eingestuft. Führerscheine aus Nichtmitgliedstaaten der EU (z.B. Türkei etc.) werden hierbei nicht anerkannt.
Anders allerdings wie in manchen Nachbarländern (z. B. Österreich) sorgt das deutsche Pflichtversicherungsgesetz (siehe auch Haftpflichtversicherung) dafür, dass keine Versicherungsgesellschaft Ihnen eine Haftplichtversicherung verwehren darf, nur weil Sie Fahranfänger sind.
Versicherungsvergleich und Ersteinstufung
Der Versicherungs-Beitrag bei einer Ersteinstufung in Ihre KFZ-Versicherung wird relativ hoch sein. Gerade hier lohnt sich ein Versicherungsvergleich besonders. Die Versicherungskosten der einzelnen Versicherungen unterscheiden sich bis zu einigen hundert Euros. Hier erfahren Sie, welche KFZ-Versicherung für Sie geeignet ist:


