Die Ehegattenregelung
Weniger bekannt ist vielleicht die Ehegattenregelung. Mit Hilfe dieser Regelung können Sie bei der KFZ-Versicherung erheblich sparen. Sie besagt, dass der Ehepartner oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner bei der Anmeldung eines weiteren Wagens mit der Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft werden kann.
Voraussetzung dafür ist:
- der Ehepartner besitzt seit mindestens 1 Jahr einen EU-Führerschein
- Das Erstfahrzeug (der Familie) hat bereits eine Einstufung SF ½ oder höher

