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Die Ehegattenregelung


KFZ-Versicherung
Versicherungsvergleich


Weniger bekannt ist vielleicht die Ehegattenregelung. Mit Hilfe dieser Regelung können Sie bei der KFZ-Versicherung erheblich sparen. Sie besagt, dass der Ehepartner oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner bei der Anmeldung eines weiteren Wagens mit der Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft werden kann.

Voraussetzung dafür ist:

  • der Ehepartner besitzt seit mindestens 1 Jahr einen EU-Führerschein
  • Das Erstfahrzeug (der Familie) hat bereits eine Einstufung SF ½ oder höher
 
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