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Schadenfreiheitsrabatte und Schadenfreiheitsklasse

Das System der Schadenfreiheitsklassen soll eine größtmögliche Gerechtigkeit bei der Beitragsermittlung gewährleisten. Die Idee ist dabei: Wer wenig Unfälle und Schäden hat, also wenig Kosten für die Versicherung verursacht zahlt weniger Prämie für seine Versicherung.

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Schadenfreiheitsrabatt und Schadenfreiheitsklasse müssen unterschieden werden:

Die Schadenfreiheitsklasse gibt die schadensfreien Jahre an. Fahren Sie z. B. mit einer Schadenfreiheitsklasse SF 8 bedeutet das, dass Sie seit acht Jahren Ihre Versicherung nicht in Anspruch genommen zu haben. Das gilt auch, wenn Sie zwischendurch die Versicherung gewechselt haben. Schadenfreiheitsklassen dienen also der Klassifikation der Schadenshäufigkeit eines Versicherungsnehmers.

Der Schadenfreiheitsrabatt meint den entsprechenden Prozentsatz der einzelnen Klassen und wird von den Versicherern individuell festgelegt und. Die Prozentsätze können daher bei den verschiedenen Gesellschaften variiren.
So kann z.B. bei einer Gesellschaft die Schadenfreiheitsklasse SFK 16 in der KFZ-Versicherung einen Rabattsatz von 60% ergeben, bei einer anderen Gesellschaft aber kann die gleiche Schadenfreiheitsklasse SFK 16 zu einem Schadefreiheitsrabatt von 65% führen.

Genaue Informationen zu Ihrer KFZ-Versicherung finden Sie in den Tarifbedingungen des Versicherungs-Vertrages. Um herauszufinden, wie sich die Schadenfreiheitsrabatte auf Ihren Beitrag auswirken können Sie unseren KFZ Versicherungsvergleich nützen.

Sonder-Regelungen bei Schadenfreiheitsklassen:

  • Neuanmeldung - Ersteinstufung
  • Zweitwagen - Zweitwagen-Regelung
  • Ehepartner - Ehegattenregelung
  • bei Kindern bzw. Rabattübertragung gilt ebenfalls dieZweitwagenregelung
 
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