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Der Deckungsumfang

Die Auto-Haftpflichtversicherung deckt die Schadensersatzpflicht im Falle eines Unfalls von Haltern an eine geschädigte Person oder Personen ab. Es werden Personen-, Sach-, wie auch Vermögensschäden abgedeckt.

Außerdem prüft das Versicherungsunternehmen Haftungsfrage: Sie erstattet berechtigte Ansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt gegebenenfalls die Führung eines Rechtsstreites im Namen des Versicherungsnehmers, jedoch auf Kosten des Versicherungsunternehmens.

Im Schadenfall braucht sich der Versicherungsnehmer bei der Regulierung des Schadens um nichts zu kümmern. Nach Abschluss der Schadensbehebung wird dem Versicherten durch Kfz-Haftpflichtversicherer die Aufwendungen für den Schadenfall mitgeteilt. Gemäß den Tarifbestimmungen für die Kraftfahrzeugversicherung haben Sie dann sechs Monate Zeit, die Regulierungskosten dem Versicherer zurückzuerstatten und damit eine Belastung des Schadenfreiheitsrabattes im nächsten Kalenderjahr zu vermeiden.

Beim Deckungsumfang wird zwischen gesetzlicher Mindestdeckung und unbegrenzter Deckung unterschieden.

Die gesetzliche Mindestdeckung sieht in Deutschland folgendermaßen aus:

  • 2,5 Millionen EUR für Personenschäden
  • 0,5 Millionen EUR für Sachschäden
  • 50.000 EUR für Vermögensschäden.

Die unbegrenzte Deckung bedeutet:

  • Bei Personenschäden je geschädigte Person 7,5 Millionen EUR
  • Unbegrenzt für Sach- und Vermögensschäden
 
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