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Annahmepflicht eines Antrags zur KFZ-Haftpflicht-Versicherung

Aufgrund der gesetzlichen Pflichtversicherungsind die Versicherungsgesellschaften dazu verpflichtet einen Antragssteller für eine KFZ-Haftpflichtversicherung eine Versicherung anzubieten. Ein Versicherer hat also kein Recht die Deckung im Rahmen einer Haftpflichtversicherung zu verwehren.

Das gilt jedoch ausschließlich für die Haftplichtversicherung und nicht für die Kaskoversicherung. Hier darf die Versicherungsgesellschaft druchaus eine Versicherung verweigern oder Aufschläge für Kasko-Schäden verlangen. Gründe hierfür können z. B. erhöhte Risiken, wie ein exklusives oder seltenes Fahrzeug sein.

Es gibt aber auch wenige Ausnahmen, die einer Versicherung erlauben, einen Antrag für eine Auto-Haftpflichtversicherung abzulehne:

  • Dem Versicherungsnehmer wurde von Seiten der Versicherungsgesellschaft die Versicherung bereits versicherter Fahrzeuge gekündigt. Die Kündigung muss hierfür natürlich begründet sein, z. B. wegen eines Schadensereignisses, nicht rechtzeitig bezahlter Prämie, arglistige Täuschung, etc.
  • Der Annahme des KFZ-Vertrages stehen sachliche oder örtliche Beschränkungen des Geschäftsplanes des betreffenden Versicherers entgegen. Versicherungen können ihre Tätigkeiten auf bestimmte Region oder Personenkreis beschränken.
 
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