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In Europa ist eine Haftpflichtversicherung für alle Kraftfahrzeuge vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ohne diese Versicherung darf ein Fahrzeug weder zugelassen noch im Straßenverkehr bewegt werden.

Deshalb benötigen sie bei der Zulassung eines Autos immer eine Versicherungsbestätigungskarte, die sog. Deckungskarte.

Die Auto-Haftpflichtversicherung deckt das Risiko von Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden ab, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen.

Hintergrund für das Pflichtversicherungsgesetz ist der Schutz geschädigter Verkehrsopfer. Sachschäden, aber vor allem Personenschäden können leicht die finanziellen Möglichkeiten einer Privatperson übersteigen. Man denke dabei an lebenslange Behinderungen oder andere dauerhafte Folgeschäden.

Zum Nachlesen: Paragraph 1 des Pflichtversicherungsgesetzes

 
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